
Gutachten:
Ihre Immobilie objektiv und verlässlich bewertet
Als zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (DIN EN ISO/IEC 17024) erstelle ich Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten und gutachterliche Stellungnahmen. Persönlich, unabhängig und mit fundierter Marktkenntnis in Talheim, Landkreis Heilbronn, Ludwigsburg, Waiblingen und Stuttgart.

Bernd Gscheidle
von Gscheidle Consulting GmbH
GUTACHTEN FÜR IMMOBILIEN
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Ein Verkehrswertgutachten ist immer dann die richtige Wahl, wenn Sie eine sichere, objektive und belastbare Einschätzung des Immobilienwertes benötigen: zum Beispiel im Rahmen von Erbschaft, Schenkung, Steuer, Scheidung oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Grundlage ist die gesetzliche Definition des Verkehrswerts:
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch)
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

In aller Regel gehören folgende Unterlagen, Informationen und Anlagen zu einem Verkehrswertgutachten:
-
Ortsübersicht
-
Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte des Katasteramtes)
-
Lageplan
-
Optional Auszüge aus dem Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan
-
Gebäudegrundrisse oder Skizzen
-
Gebäudeschnitte
-
Wohn- und Nutzflächenberechnung
-
Berechnung umbauter Raum bzw. Bruttorauminhalte
Auf Wunsch können nicht vorhandene Unterlagen von uns beschafft werden. Die Kosten richten sich nach unserer Honorartabelle.

Kurzgutachten
Vermögensaufstellung
Gutachterliche Stellungnahme
Interne Auseinandersetzungen
Verkauf
Kurzgutachten befassen sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung. Auf beschreibende Sachverhalte wird weitgehend verzichtet. Darüber hinaus werden nur die wenigen, objektbezogenen Unterlagen der Bewertung als Anlagen beigefügt. Diese Form der Bewertung entspricht einer groben Markteinschätzung und wird nur vorgenommen für gängige Immobilien ohne Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher Bestandteile, wie z.B. Rechten an Grundstücken.
Sie kann nur als Orientierungshilfe dienen und hat eingeschränkte Aussagekraft.
Sie eignet sich zur Kaufpreisfindung oder für einfache interne Auseinandersetzungen.

WEITERE INFORMATIONEN:
Im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit bewerten wir folgende Objektarten:
Wohnimmobilien
Ein- und Zweifamilienhäuser
Doppel- und Reihenhäuser
Eigentumswohnungen
Mehrfamilienhäuser
und weitere Wohnimmobilien
Gewerbeimmobilien
Büros
Handel- und Dienstleistungsflächen
Produktionsflächen und Werkstätten
Logistik- und Hallenflächen
und weitere Gewerbeimmobilien
Sonderimmobilien
Ferienobjekte
und weitere Sonderimmobilien, z.B.
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Bauernhöfe
Resthöfe
unbebaute Grundstücke:
Flächen im Außenbereich
Acker- und Grünland
Bauerwartungsland
Rohbauland
Baureifes Land
und weitere unbebaute Grundstücke